Honorar
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Es handelt sich um reine Privatleistungen. In Einzelfällen übernehmen manche privaten Krankenversicherungen einen Teil der Therapiekosten; dies hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Setzen Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung in Verbindung und erfragen Sie genau Umfang und Bedingungen. Ich schreibe Ihnen gerne kostenfrei eine aufgeschlüsselte Aufstellung mit Diagnose nach ICD-10. Spezielle Briefe, Gutachten, Befunde und Therapieberichte werden gesondert und nach Aufwand berechnet.
Ein wichtiger Aspekt der Psychotherapie ist die vertrauensvolle und zuverlässige Beziehung zwischen Therapeuten und Klienten. In einem ersten Telefonat oder in einer E-Mail können Sie mir kurz Ihr Anliegen schildern, und wir vereinbaren einen Termin in meiner Praxis oder Online, falls Sie dies wünschen.
Ersttermin zum Kennenlernen (per Telefon oder Online via Zoom, Facetime oder Skype)
Honorar Ersttermin zum Kennenlernen (20 Minuten): kostenfrei
Einzeltherapie
Honorar Einzeltherapie (60 Minuten): 80,- €
(nach § 4 UStG n. 14 von der Umsatzsteuer befreit)
Das Honorar ist nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
Ich biete auch Sondertermine außerhalb der Sprechzeiten von 08:00 bis 19:00 Uhr an und bei besonderer Dringlichkeit auch sonntags.
Sondertermine
Aufpreis Spätsitzung ab 19:00 Uhr: 25,– €
Aufpreis Sonntags-Sitzung: 50,– €
Terminabsagen
Fest vereinbarte Termine können telefonisch bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Absage behalte ich mir vor, eine Ausfallpauschale von 30,- € zu berechnen.

Beate Klauser
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Systemische Therapeutin

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